Durch die EZB-Zinsentscheidung vom 21.07.2022 stieg gleichzeitig der für die Berechnung von Verwahrentgelten vereinbarte Referenzzins (Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagenfazilität) von bisher minus 0,50 % auf 0,00 %. Eine Belastung von Verwahrentgelten zur Quartalsabrechnung zum 30.09.2022 bezieht sich aus heutiger Sicht also nur noch auf den Zeitraum vom 01.07.2022 bis 26.07.2022.
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