Ihr Leben verändert sich – und damit auch die Wünsche und Ansprüche an die eigenen vier Wände. Mit einer Modernisierung gestalten Sie Ihr Zuhause ganz nach Ihren Wünschen und passen es an Ihre Bedürfnisse an. Ihre Sparkasse unterstützt Sie bei den unterschiedlichsten Modernisierungsvorhaben.
Von Förderungen profitieren
Nutzen Sie für die Erneuerung Ihres Zuhauses auch Fördermittel. So bekommen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter anderem Förderungen für energieeffizientes Sanieren oder den barrierefreien Umbau. Neben den bundesweiten Fördermitteln der KfW bietet jedes Bundesland auch eigene Förderprogramme an.
Ob Sie Ihre Immobilie modernisieren oder ein neues Zuhause kaufen möchten – es gibt flexible Finanzierungsmöglichkeiten, die genau zu Ihren Bedürfnissen passen. Mit den passenden Lösungen und Fördermitteln lassen sich Ihre Pläne einfach und kostengünstig umsetzen.
Ein Haus auf dem Land oder eine Eigentumswohnung in der Stadt – Profitieren Sie von der Expertise der Sparkasse bei der Vermittlung und Finanzierung Ihres Zuhauses.
Ob Haus oder Wohnung – der Kauf einer Immobilie ist eine wichtige Entscheidung. Mit der Sparkasse steht ein zuverlässiger Partner zur Seite. Von der Immobiliensuche bis zur Finanzierung gibt es bei jedem Schritt die passende Unterstützung auf dem Weg in das neue Zuhause.
Entdecken Sie Ihr Traumhaus oder Ihre Traumwohnung. Mit einem breiten Angebot und persönlicher Beratung sind Sie nur wenige Schritte von Ihrem neuen Zuhause entfernt.
Entdecken Sie verschiedene Wege zur Immobilienfinanzierung und finden Sie die passende Lösung für Ihr Eigenheim. Wählen Sie Angebote, die auf Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget zugeschnitten sind, und behalten Sie Ihre Kosten im Blick.
Vertrauen Sie auf das jahrelange Know-how Ihrer Sparkasse im Maklergeschäft – gemeinsam finden Sie schnell die richtige Käuferin oder den richtigen Käufer für Ihre Immobilie. Denn die Sparkassen-Finanzgruppe ist Deutschlands größter Maklerverbund.
Für die Maklerleistung fällt eine Provision an, wenn die Immobilie erfolgreich vermittelt wurde. Hat keine Vermittlung von Haus, Wohnung oder Grundstück stattgefunden, fallen auch keine Kosten an.
Üblicherweise teilen sich die verkaufende und die kaufende Partei die Kosten für die Maklerin oder den Makler.
Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, muss inzwischen viele Vorgaben des Gesetzgebers beachten. Die Maklerinnen und Makler Ihrer Sparkasse sind gut ausgebildete Bank- und Immobilienkaufleute, die von ihnen verwendeten Mietvertragsformulare berücksichtigen stets die aktuelle Rechtsprechung. Nutzen Sie das Know-how Ihrer Sparkasse um auf Nummer sicher zu gehen.
Ein Haus auf dem Land oder eine Eigentumswohnung in der Stadt: Ganz gleich, wie Ihr Traum vom Eigenheim aussieht – Ihre Sparkasse unterstützt Sie gerne bei der Suche. Profitieren Sie von der Expertise des Marktführers bei der Vermittlung und Finanzierung von Immobilien. So finden Sie, was zu Ihnen passt und wohnen schnell mietfrei in den eigenen vier Wänden.
Informieren Sie sich über die neue Grundsteuer. Hier finden Sie alles Wesentliche, um die neue Steuer besser zu verstehen, sowie eine Übersicht der Daten, die die einzelnen Bundesländer einfordern.
Immobilien eignen sich gut als Kapitalanlage, denn sie sind in der Regel frei von großen Preisschwankungen. Mit einer vermieteten Immobilie können Sie über viele Jahre hinweg Einnahmen erzielen und Steuervorteile nutzen. Später bessern Sie mit den Zusatzeinkünften Ihre Rente auf. Gerne informiert Sie Ihr Berater über die Details.
Langjährige Erfahrung auf dem Immobilienmarkt hat die S-ImmoCenter GmbH zu dem gemacht, was Sie heute ist: Die führende Adresse in Karlsruhe und Umgebung, wenn es um die erfolgreiche Vermarktung Ihrer Immobilie geht.
Hier finden Sie umfassende Dienstleistungen rund um die Immobilie, wie die Vermittlung und den Verkauf von Objekten der Eigennutzung oder Kapitalanlage, sowie die Vermarktung und den Verkauf von Neubauprojekten für Bauträger und private Anbieter.
Vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung und das Know-how Ihrer Sparkasse im Makler-Geschäft – gemeinsam finden Sie schnell den richtigen Käufer für Ihre Immobilie. Denn die Sparkasse ist einer der größten Immobilien-Makler der Region.
Neben dem klassischen Kauf sind auch Versteigerungen eine schöne Möglichkeit, die Wunschimmobilie zu finden – und das häufig zu günstigen Preisen. Einige Unterschiede gibt es allerdings. Gewinnen Sie hier einen ersten Einblick in das Thema und einen Eindruck vom Angebot in Ihrer Region.
Das Gericht bestimmt den Termin und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger, in der örtlichen Tagespresse und an der Gerichtstafel beim Amtsgericht. Einige Amtsgerichte veröffentlichen ihre Termine auch im Internet. Die Versteigerung ist öffentlich.
Im ersten Termin darf der Rechtspfleger den Zuschlag nicht erteilen, wenn das Meistgebot 5/10 des Verkehrswertes nicht erreicht (sogenannte 5/10-Grenze). Liegt das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes, kann der Gläubiger den Antrag auf Zuschlagsversagung stellen (sogenannte 7/10-Grenze). Die Grenzen gelten auch im zweiten Termin, wenn im ersten Termin kein Gebot abgegeben wurde.
Es empfiehlt sich, vor oder im Termin mit dem Gläubiger zu sprechen, um dessen Preisvorstellung zu erfahren. Auch bei einem Gebot über 7/10 des Verkehrswertes kann der Gläubiger den Zuschlag durch Einstellung des Verfahrens verhindern.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Bewertung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen ist. Eine genaue Definition ergibt sich aus § 194 BauGB.
Das Gericht beauftragt einen öffentlich bestellten Gutachter, der nach einem Ortstermin ein Verkehrswertgutachten erstellt. Möglich ist auch die Beauftragung eines Gutachterausschusses. Das Gerichtsgutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes eingesehen werden. Dem Gläubiger liegt ebenfalls eine Abschrift vor.
Gebote werden im Versteigerungstermin mündlich abgegeben. Bieten kann jeder Interessent, der sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen und die notwendige Sicherheitsleistung im Termin erbringen kann.
Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel zehn Prozent des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes. Sie muss sofort gegenüber dem Amtsgericht geleistet werden. Ansonsten wird das Gebot zurückgewiesen.
Die Bietsicherheit kann auf verschiedene Arten erbracht werden: zum Beispiel durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse oder die unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes.
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