Digitaler Nachlass

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Überblick

Digitaler Nachlass
 

E-Mail, Online-Banking, Streaming, Messenger oder soziale Netzwerke – vermutlich nutzen Sie mindestens einen dieser Dienste täglich. Doch was passiert mit den Daten, wenn Sie plötzlich nicht mehr entscheidungsfähig sind oder versterben?  

Der digitale Nachlass ist ein immer wichtiger werdender Bestandteil der Gesamtnachlassplanung. Durch frühzeitige Regelungen, klare Dokumentation und die Einbindung rechtlicher Instrumente wie der Vorsorgevollmacht oder des Testaments können Sie sicherstellen, dass Ihre digitalen Werte im Sinne Ihrer Wünsche behandelt werden und Ihre Angehörigen entlastet. Wie das gelingen kann, dass möchten wir Ihnen im Folgenden kurz aufzeigen.

Rechtliches

Rechtliche Rahmenbedingungen

Postmortales Persönlichkeitsrecht

Auch nach dem Tod bleibt das Recht auf Schutz der eigenen Daten bestehen. Ohne ausdrückliche Einwilligung dürfen personenbezogene Informationen nicht ohne Weiteres verarbeitet oder veröffentlicht werden (vergleiche §§ 1‑3 BGB, Art. 2 GG).

Datenschutz‑Verordnung (DSGVO)

Die DSGVO gibt Erben das Recht auf Löschung (Artikel 17) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20). Damit können sie verlangen, dass Daten gelöscht oder in ein gängiges Format überführt werden, vorausgesetzt, es liegt eine gültige Anordnung wie ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht vor.

Erbrechtliche Regelungen & Testamentsvollstreckung

Durch ein Testament oder eine notarielle Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer Ihren digitalen Nachlass verwaltet. Ein Testamentsvollstrecker hat das Recht, digitale Konten zu schließen sowie Daten zu sichern oder zu löschen und handelt dabei gemäß den Vorgaben des Erblassers (BGB §§ 227 ff.).

Ihr nächster Schritt

Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und umfassende Unterstützung Ihrer Sparkasse. Klären Sie im Beratungsgespräch Ihre Fragen zum Thema Digitaler Nachlass.

Hinweise

Praktische Hinweise für die digitale Nachlassplanung

Bestandsaufnahme erstellen

  • Accounts auflisten: E‑Mail, Social‑Media, Online‑Banking, Cloud‑Speicher, Online‑Shop‑Konten, Abonnements von Streamingdiensten und Zeitschriften.
  • Zugangsdaten festhalten: Benutzernamen, Passwörter (am besten in einem verschlüsselten Passwort‑Manager) und Zwei‑Faktor‑Authentifizierung nutzen.


Vertrauensperson bestimmen

  • Benennen Sie eine Person, die im Todesfall Zugriff erhalten soll.
  • Dokumentieren Sie, welche Aufgaben die Person übernehmen soll (Konten schließen, Daten löschen, Weitergabe an Erben).


Digitale Vorsorgevollmacht

  • Formulieren Sie eine digitale Vorsorgevollmacht entweder schriftlich oder notariell.
  • Legen Sie fest, welche Daten und Konten von der bevollmächtigten Person verwaltet werden dürfen.


Notarielle Hinterlegung

  • Lassen Sie Ihre Liste und Vollmacht notariell beurkunden, um rechtliche Sicherheit zu schaffen.


Regelmäßige Aktualisierung

  • Prüfen Sie Ihre Aufstellung mindestens einmal jährlich und passen Sie sie bei neuen Accounts oder geänderten Zugangsdaten an.


Kommunikation mit den Anbietern

  • Viele Online‑Dienste bieten bereits eigene „Post‑Mortem‑Optionen“ an, wie beispielsweise die Nachlasskontakte von Facebook oder den Kontoinaktivität-Manager von Google.
  • Aktivieren Sie diese Optionen und tragen Sie Ihre Vertrauensperson ein.
Service

Serviceleistung der Sparkasse Karlsruhe

Wir unterstützen Sie bei der Nachlassabwicklung – sowohl für klassische Vermögenswerte als auch für digitale Inhalte.
 

  • Kostenlose Erstberatung: Wir klären gemeinsam, welche digitalen Vermögenswerte relevant sind und welche rechtlichen Schritte nötig sind.
  • Vorsorgevollmacht und Testament: Auf Wunsch helfen wir Ihnen, eine notarielle Vorsorgevollmacht oder ein Testament zu erstellen, das den digitalen Nachlass ausdrücklich berücksichtigt.
  • Übergabe von Kontoinformationen: Auf Basis einer rechtsgültigen Vollmacht können wir Ihnen beim sicheren Übergang von Online‑Bankkonten und anderen Finanzprodukten zur Seite stehen.
Ihr nächster Schritt

Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und umfassende Unterstützung Ihrer Sparkasse. Klären Sie im Beratungsgespräch Ihre Fragen zum Thema Digitaler Nachlass.

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