Digitaler Nachlass
E-Mail, Online-Banking, Streaming, Messenger oder soziale Netzwerke – vermutlich nutzen Sie mindestens einen dieser Dienste täglich. Doch was passiert mit den Daten, wenn Sie plötzlich nicht mehr entscheidungsfähig sind oder versterben?
Der digitale Nachlass ist ein immer wichtiger werdender Bestandteil der Gesamtnachlassplanung. Durch frühzeitige Regelungen, klare Dokumentation und die Einbindung rechtlicher Instrumente wie der Vorsorgevollmacht oder des Testaments können Sie sicherstellen, dass Ihre digitalen Werte im Sinne Ihrer Wünsche behandelt werden und Ihre Angehörigen entlastet. Wie das gelingen kann, dass möchten wir Ihnen im Folgenden kurz aufzeigen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Auch nach dem Tod bleibt das Recht auf Schutz der eigenen Daten bestehen. Ohne ausdrückliche Einwilligung dürfen personenbezogene Informationen nicht ohne Weiteres verarbeitet oder veröffentlicht werden (vergleiche §§ 1‑3 BGB, Art. 2 GG).
Die DSGVO gibt Erben das Recht auf Löschung (Artikel 17) und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20). Damit können sie verlangen, dass Daten gelöscht oder in ein gängiges Format überführt werden, vorausgesetzt, es liegt eine gültige Anordnung wie ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht vor.
Durch ein Testament oder eine notarielle Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer Ihren digitalen Nachlass verwaltet. Ein Testamentsvollstrecker hat das Recht, digitale Konten zu schließen sowie Daten zu sichern oder zu löschen und handelt dabei gemäß den Vorgaben des Erblassers (BGB §§ 227 ff.).
Praktische Hinweise für die digitale Nachlassplanung
Serviceleistung der Sparkasse Karlsruhe
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