Pflegegrad 1 | 10 Prozent* |
Pflegegrad 2 | 20 Prozent* |
Pflegegrad 3 | 40 Prozent* |
Pflegegrad 4 | 70 Prozent* |
Pflegegrad 5 | 100 Prozent* |
*des versicherten Tagessatzes.
Mit der FörderPflege können Sie beruhigt in die Zukunft schauen. Im Pflegefall entlastet die FörderPflege Ihre Familie und Ihr Vermögen sowie das Ihrer Kinder. Gerne informiert Sie Ihr Berater über alle Details.
Für eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit legt Ihre Sparkasse großen Wert auf Klarheit und eine faire Beratung. Mit der Visitenkarte für Versicherungsvermittler stellt sich Ihnen Ihre Sparkasse daher in aller Ausführlichkeit vor und erfüllt somit die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Informationspflicht.
Der Krankenversicherer ist die UKV - Union Krankenversicherung AG, Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken, Telefax: (06 81) 8 44-25 09, E-Mail: service@ukv.de, Registergericht Saarbrücken: HRB 7184.