Als Arbeitnehmer erhalten Sie nach Wegfall der Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitgebers ein Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Den Unterschied spüren Sie jedoch deutlich im Portemonnaie. Die private Zusatzversicherung füllt diese Lücke auf.
Für eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit legt Ihre Sparkasse großen Wert auf Klarheit und eine faire Beratung. Mit der Visitenkarte für Versicherungsvermittler stellt sich Ihnen Ihre Sparkasse daher in aller Ausführlichkeit vor und erfüllt somit die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Informationspflicht.
Der Krankenversicherer ist die Union Krankenversicherung AG, Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken, Telefax: (06 81) 8 44-25 09, E-Mail: service@ukv.de, Registergericht Saarbrücken: HRB 7184.
In den ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie die Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Daran schließen das Krankengeld Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und Ihr individuell vereinbartes Krankentagegeld aus dem Tarif S-KG an.
Bedarfsgerecht anpassen
Ganz gleich, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, selbstständig oder in Anstellung arbeiten – Ihr Sparkassen-Berater hat die perfekte Lösung zur Absicherung Ihres Verdienstausfalls bei Krankheit. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.