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Ihre Vorteile im Überblick

  • Die Unterlagen stehen Ihnen online in Ihrem Elektronischen Postfach digital zur Verfügung – verlieren Sie keine Zeit mehr beim Scannen der Bestäti­gungen
  • Behalten Sie immer den Überblick. Alle online erstellten Unterlagen werden direkt in Ihr Elektronisches Postfach gesendet und können dort jederzeit von Ihnen eingesehen werden
  • Fordern Sie komfortabel Ihre (Ersatz-)Steuerbescheinigung an. Sie erhalten diese bei Nutzung des Elektronischen Postfachs digital, ansonsten klassisch per Post

Folgende Unterlagen können Sie erstellen

Saldenbestätigung
Bei einer Salden­bestätigung werden die Konto­stände ausgewählter Konten zu einem zuvor festgelegten Stichtag bestätigt.

Zinsbestätigung
Bei einer Zins­bestätigung werden die Zinsen aller ausgewählten Konten zu einem zuvor festgelegten Kalender­jahr bestätigt.

BAföG-Bestätigung
Bestätigung der Kontostände aller vorhandenen Konten zu zwei bestimmten Stichtagen. Zusätzlich werden alle Umsätze (Soll/Haben) ab einem bestimmten Betrag innerhalb der beiden Stichtage bestätigt. Die Bestätigung dient als Nachweis zur Vorlage beim Amt für Ausbildungs­förderung (Anlage zum Formblatt 1 – Antrag auf Ausbildungs­förderung).

Steuerbescheinigung
Bei einer Steuerbescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, die Kapitalerträge einer Person oder eines Kontos nachweist. Sollten Sie noch keine Steuerbescheinigung erhalten haben, können Sie die Bescheinigung hier entsprechend anfordern. Das Original ist grundsätzlich entgeltfrei. Bei Verlust der Original-Bescheinigung kann eine Ersatz-Steuerbescheinigung kostenpflichtig erstellt werden.

Elektronisches Postfach

Speichern Sie Ihre Konto- und Kreditkarten­auszüge, sowie weitere Bescheini­gungen und Bestätigungen komfortabel im Elektro­nischen Postfach.

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