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Neues Kapitel.
Neue Möglichkeiten.

Der 18. Geburtstag – endlich volljährig

Dein erster Schritt

Voll­jährigkeit heißt Verantwortung

Der Führer­schein, ein Auto kaufen oder die erste Wohnung mieten – alles ist möglich

Herzlichen Glück­wunsch und willkommen im neuen Lebens­abschnitt. Dir stehen jetzt zahlreiche finanzielle Möglich­keiten offen. Dein eigenes Giro­konto bei der Sparkasse hast du ja bereits. Jetzt kannst du zusätzlich von einer Kredit­karte für den ersten eigenen Urlaub bis hin zum Online-Banking alles selbst abschließen und verwalten.

Du gestaltest deine Zukunft und deine Sparkasse unterstützt dich dabei. Sichere dir jetzt eine exklusive „Auf-Kurs“-Beratung zur Volljährigkeit. Wir zeigen dir, wie easy Finanzen gehen und du kannst jede Frage stellen, die dich aktuell beschäftigt. Vereinbare dazu direkt einen Termin mit deinem Berater.

Benötige ich ein neues Girokonto?

Nein, du benötigst kein neues Giro­konto. Dein Konto wird lediglich von S-Girokonto Jugend zu S-Girokonto Junge Erwachsene umgestellt. Mit der Volljährig­keit ist allerdings eine Aktualisierung deiner Unter­schrift und deiner persönlichen Daten anhand deines Personal­ausweises notwendig. Nur so haben deine Entscheidungen auch vor dem Gesetz Bestand. Am besten vereinbarst du direkt einen Termin bei deinem Berater.

Bezahle ich jetzt Gebühren?

Das S-Girokonto Junge Erwachsene ist in der Regel bis zum 30. Lebensjahr kostenfrei. Eine genaue Übersicht der Preise und Leistungen findest du hier.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Freistellungs­auftrag erteilen und Rendite steigern.

Ein Freistellungs­auftrag ist wie ein spezieller "Zauber" für dein Geld, der dir hilft, mehr von deinem verdienten Geld zu behalten. Wenn du Geld auf einem Konto hast, zum Beispiel bei deiner Sparkasse, musst du normalerweise einen Teil davon als Steuern an den Staat abgeben. Das nennt man Kapital­ertragssteuer. Ein Freistellungs­auftrag ist wie eine Art Schutz­schild für dein Geld vor Steuern.

Du kannst einen Freistellungs­auftrag bei deiner Bank einrichten. Dort kannst du angeben, bis zu welchem Betrag du steuerfrei bleiben möchtest. Wenn du dann zum Beispiel Zinsen auf dein Konto erhältst oder Gewinne aus bestimmten Geld­anlagen, werden diese Beträge nicht besteuert, solange sie innerhalb des von dir festgelegten Freistellungs­betrags bleiben.

Finanz-Wissen

Wir machen den Einstieg ins Erwachsen­sein einfach

Finanzielle Bildung ist das A und O, um jetzt und später gut mit deinem Geld auszukommen.

In diesem neuen Lebens­abschnitt ist es entscheidend, deine finanzielle Bildung zu erweitern. Die Sparkasse bietet Beratungs­dienste an, um dir dabei zu helfen, ein Verständnis für Budge­tierung, Sparen, Investitionen und den Aufbau einer soliden finanziellen Zukunft zu entwickeln. Unser Team von Beraterinnen und Beratern steht dir jederzeit zur Verfügung, um deine Fragen zu beantworten und dir individuelle Lösungen anzubieten.

Was sich ändert

Was sich nun ändert

Als voll­jährige Person hast du nun das Recht, die Verträge, die früher von deinen Eltern für dich ab­geschlossen wurden, vollständig auf dich selbst zu übertragen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Familien­verträge oft noch günstigere Konditionen bieten können. Es lohnt sich also, sorgfältig die Kosten und Vorteile zu ver­gleichen, bevor du eine Entscheidung triffst. So kannst du sicherstellen, dass du die beste Option wählst, die sowohl deinen Bedürfnissen als auch deinem Budget entspricht.

Neue Rechte in der Schule und bei der Arbeit

Gehst du noch zur Schule, kannst du ab deinem 18. Geburts­tag deine Entschul­digungen und Zeugnisse selbst unter­schreiben. Außerdem kannst du eigenständig entscheiden, ob du nach deinem Abschluss ein Studium oder eine Ausbildung beginnen möchtest. Mit der Volljährig­keit fällt aber auch der besondere Kinder­schutz weg, das heißt für dich gilt nicht mehr das Jugend­arbeits­schutz­gesetz. Daher sind nun längere Arbeits­zeiten und Schicht­dienst möglich, wenn du berufstätig bist. Dies gilt ebenso, wenn du dich noch in einer Ausbildung befinden.

Welche Versicherungen sind nun wichtig?

Solange du noch bei deinen Eltern lebst (unter derselben Adresse gemeldet bist), solltest du in der Regel bei der Haft­pflicht-, Hausrat- oder Rechts­schutz­versicherung deiner Eltern mitversichert bleiben. Besitzt du aber ein eigenes Auto, benötigst du eine eigene Kfz-Ver­sicherung. Auch eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ist wichtig und sinnvoll.

Haften Eltern noch für ihre Kinder?

Diese Frage lässt sich leicht beantworten: „Nein“. Sobald du volljährig wirst, trägst du die volle Verantwortung für dein tun und handeln. Mit einer Volljährig­keit kannst du auch rechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, kannst du dich über eine private Haftpflicht­versicherung und eine Rechts­­schutz­versicherung bei deiner Sparkasse informieren.

Verträge selbst abschließen

Der Miet­vertrag oder der neue Handy­vertrag, das alles kannst du nun selbst ohne die Zustimmung deiner Eltern oder gesetzlichen Vertreter abschließen.

*Voraussetzungen: Für Minderjährige beträgt der Depotpreis des Sparkassen-FlexDepot Starter bei Nutzung des Elektronischen Postfachs oder eZugangs für die Online-Depotverwaltung durch den oder die gesetzlichen Vertreter 0,00 Euro. Für volljährige Girokontoinhaber beträgt der Depotpreis Sparkassen-FlexDepot Starter bis zum 30. Geburtstag entweder bei zusätzlichem Abschluss eines Online-Banking-Vertrags und Nutzung des Elektronischen Postfachs für die Online-Depotverwaltung oder eines eZugangs für die Online-Depotverwaltung ebenfalls 0,00 Euro. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gelten die Konditionen des Sparkassen-FlexDepot Digital (Depotpreis mind. 4,50 Euro pro Quartal) oder Klassik (Depotpreis mind. 5,50 Euro pro Quartal).

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