Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) durch Entgeltumwandlung – auch "Betriebsrente" genannt – können Sie sich effektiv absichern. Darauf haben Sie sogar einen Rechtsanspruch. Ihr Arbeitgeber zahlt die Beiträge direkt aus Ihrem unversteuerten Bruttogehalt in Ihren bAV-Vertrag. Das lohnt sich doppelt: Zu zahlende Steuern und Sozialabgaben fließen direkt in Ihre Betriebsrente. Sie zahlen also nur die Hälfte an Beitrag.
Folgende Varianten ("Durchführungswege") einer betrieblichen Altersvorsorge gibt es: