Mehr Sicherheit – auch nach der Bezahlung
Ihre Sparkasse bietet Ihnen Sicherheit beim Online-Shoppen in Apps und im Web. Sollte es einmal zu Schwierigkeiten kommen, sind Sie mit den Online-Käuferschutz-Angeboten Ihrer Sparkasse bei Zahlung mit unseren Karten und auch mit Apple Pay bestens abgesichert.
Der Schutz ist dabei optimal auf die Zahlungsart abgestimmt. Egal, ob Sie mit Ihrer Sparkassen-Card1, Sparkassen-Kreditkarte oder Mastercard Basis1 bezahlen. Der Käuferschutz unterstützt Sie, wenn die Ware
Die individuellen Leistungen und was zu tun ist, wenn Sie den Käuferschutz in Anspruch nehmen, entnehmen Sie den folgenden Beschreibungen.
Sie können bereits heute mit der digitalen girocard-Anwendung Ihrer Sparkassen-Card1 und Apple Pay in Apps und im Web bezahlen.
Folgende Leistungen sind enthalten
Rückerstattung des Kaufpreises, wenn Ihre bestellte Ware
Den vollständigen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Fragen und Antworten.
Der Online-Käuferschutz ist eine Leistung der Sparkassen-Card1, die die Karteninhaberin oder den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit der Sparkassen-Card1, mit der digitalen girocard-Anwendung in Apps und im Web absichert. Der Leistungsumfang, die Voraussetzungen und weitergehende Regelungen der Versicherung ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sowie ergänzend aus den gesetzlichen Bestimmungen.
Der Online-Käuferschutz ist eine Zusatzleistung zur Sparkassen-Card1, die die Karteninhaberin oder den Karteninhaber beim Einkauf von Waren mit der Sparkassen-Card1 mit der digitalen girocard-Anwendung in Apps und im Web absichert. Der Versicherungsschutz ist für Sie kostenfrei enthalten.
Versicherungsschutz besteht, sofern die Ware:
Eine Nichtlieferung liegt vor, wenn die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises erhalten wurde. Eine Falschlieferung liegt vor, wenn eine andere als die im Kaufvertrag vereinbarte Ware geliefert wurde. Eine beschädigte oder defekte Ware liegt vor, wenn die Ware bei Übergabe an die Kundin oder den Kunden einen Sachmangel aufweist. Ferner besteht Versicherungsschutz, sofern die Kundin oder der Kunde die ihm zustehende Gutschrift bei Rücksendung der Ware nicht von der Verkäuferin oder vom Verkäufer erhalten hat.
Sie erhalten einen Versicherungsschutz, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs der Ware in Apps und im Web (Kaufvertrag) als Inhaberin oder Inhaber einer gültigen Sparkassen-Card1 einen wirksamen Kartenvertrag zum Einsatz der Sparkassen-Card1 mit Ihrer Sparkasse abgeschlossen haben.
Zudem müssen Sie als berechtigter Inhaber der Sparkassen-Card1 den Kaufvertrag über die versicherte Ware geschlossen und die Kaufpreisforderung mit Ihrer Sparkassen-Card1 vollständig bezahlt haben.
Versichert sind im Web und in Apps gekaufte Neuwaren (körperliche Gegenstände), deren Kaufpreis vollständig mit Ihrer Sparkassen-Card1 gezahlt wurde und deren Rechnungsbetrag Ihnen, als berechtigte Karten- und Kontoinhaberin oder als berechtigter Karten- und Kontoinhaber, von Ihrem Sparkassen-Girokonto belastet wurde.
Erstattet wird der Online-Kaufpreis (Bruttopreis einschließlich etwaiger Umsatzsteuer, Verpackungs- und Versandkosten sowie Zöllen).
Hinweis: Der maximale Transaktionsbetrag ist abhängig vom hinterlegten Verfügungsrahmen des Girokontos und dem für die Sparkassen-Card1 hinterlegten Limit. Die Höhe des Limits erfahren Sie von Ihrer Sparkasse.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Die Versicherung beginnt mit Abschluss eines Sparkassen-Card1 Vertrages bei Ihrer Sparkasse, einschließlich der girocard-Anwendung. Der Versicherungsschutz für den einzelnen Wareneinkauf beginnt mit Abschluss des Kaufvertrages, der mit einer girocard-Anwendung auf der Grundlage eines wirksamen Kartenvertrags abgeschlossen wurde. Die Versicherung endet bei Beendigung Ihres Vertrages über die Sparkassen-Card1 oder durch Ablauf der Gültigkeit, Rückgabe, Löschung oder Deaktivierung Ihrer erhaltenen girocard oder mit Ausscheiden Ihrer Sparkasse aus dem Gruppenversicherungsvertrag.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Käuferin oder der Käufer nachweislich die Rechte, die ihr oder ihm gesetzlich oder vertraglich zustehen (insbesondere Widerruf und Gewährleistungsrechte), in Anspruch genommen hat. Entsprechende Belege sind im Rahmen der Schadensmeldung bei dem Versicherungsunternehmen vorzulegen (zum Beispiel durch Upload von Korrespondenzen der Kundin oder des Kunden mit der Händlerin oder dem Händler).
Der Versicherungsschutz wird den teilnehmenden Sparkassen und ihren Kundinnen und Kunden durch die Deutsche Assistance Versicherung AG (DAV) bereitgestellt. Daher erfolgt die Regulierung des Antrages über die Deutsche Assistance Versicherung AG (DAV).
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