12. November: Das Jahr ist fast vorbei und damit auch unser Jubiläum „210 Jahre Sparkasse Karlsruhe“. Bevor wir am 12. Dezember, dem eigentliche Geburtstag unserer Sparkasse, die Reihe dessen „was zählt …“ beenden, möchten wir noch einmal kurz zurückblicken auf die Werte, die wir Ihnen in den vergangenen Monaten als Teil unserer Sparkassenidentität vorgestellt haben: die Chance für ein besseres Leben, Sicherheit, Verantwortung und gesellschaftliches Engagement, die Nähe zur Region und ihren Menschen, die lange, oft sogar lebenslange Partnerschaft mit unseren Kunden, unsere Sparkasse als Wohlfühlraum, Innovationen, engagierte Mitarbeiter, Umweltschutz sowie die Für- und Vorsorge. All das sind Werte, die von unserer Sparkasse und Generationen von Mitarbeiter:innen gelebt wurden und werden. Tag für Tag und Jahr für Jahr. Und auch das ist letztendlich ein Wert, der für uns zählt, nämlich die Verlässlichkeit.
Diese Verlässlichkeit war für die Menschen vor 210 Jahren etwas vollkommen Neues. Mit dem Badischen Landrecht war zwar 1810 eines der wichtigsten bürgerlich-rechtlichen deutschen Gesetzeswerke des 19. Jahrhunderts in Kraft getreten, aber im Alltag herrschte die Willkür. In dieser Situation war die Leihhaus- und Ersparniskasse mit ihren Statuten, Quittungen, Unterschriften, Stempeln, Kontrollen und dergleichen mehr ein Symbol für Ordnung, Gerechtigkeit und eben Verlässlichkeit.
Mit Anzeigen wie hier in der Groß-herzoglich Badischen Staatszeitung wurde die Eröffnung des Leihhauses angekündigt.
Im Dörfle (bis 1812 Klein-Karls-ruhe) befand sich einer der beiden Leihhausmäkler (Foto 1909)
Bildnachweis: Stadtarchiv Karlsruhe, StadtAK 8/PBS o XIV e 56
Bescheinigung für ein hinterlegtes Sparbuch.
Dieser Pfandschein von 1816 wurde glücklicherweise in den Akten aufbewahrt.
Werbung für die Stahlkammer unserer Sparkasse aus dem Jahr 1949.
Anzeige in der Morgenausgabe der Badischen Presse vom 18. April 1931.
Wussten Sie, dass bei der Auswahl der Leihhausmäkler der Lebenswandel wichtiger war als die Kaution?
Viele Leihhauskunden wollten ihre Pfänder aus den unterschiedlichsten Gründen nicht selbst im Leihhaus abgeben. Für diese wurden zwei Leihhausmäkler engagiert, bei denen man sein Pfand abgeben konnte und die alles Weitere erledigten. Bei der Eröffnung waren dies der Schuster Christ im früheren Klein-Karlsruhe und der Perücken-macher Brechtel in der Waldgasse. Ihre Zuverlässigkeit hat die Leihhauskommission in einer Zeitungsanzeige öffentlich bekräftigt: Christ und Brechtel seien in „Betreff der Redlichkeit und Verschwiegenheit besonders verpflichtet worden“ und außerdem habe jeder „eine Kaution von 500 Gulden gestellt“.
Christ hat dafür mit seinem Haus gebürgt. Brechtel besaß nur ein großes Garten-grundstück und hätte zusätzlich mit einer Schuldverschreibung bürgen sollen. Dies war ihm laut Akten wegen der Mitgift für seine Tochter nicht möglich und man verzichtete unter Verweis auf seine „guten moralischen Eigenschaften“ darauf.
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